Restnutzungsdauergutachten & weitere Immobiliengutachten
Für Kapitalanleger kann ein Restnutzungsdauergutachten ein wichtiger Hebel sein: Weist ein Sachverständiger nach, dass die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer ist als die gesetzlich angenommene, kann eine höhere Abschreibung (AfA) möglich sein (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Ich habe über Der Gutachter bereits selbst Gutachten beauftragt und empfehle den Anbieter deshalb gern weiter.
Ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt steuerlich lohnt, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Steuerberater. Ein Rechenbeispiel finden Sie in meinem Ratgeber Restnutzungsdauer & AfA.
Leistungen laut Anbieter
So läuft es ab
* Partnerlink: Beauftragen Sie über den mit Sternchen markierten Link ein Gutachten bei Der Gutachter (GSC Germany GmbH), erhält Bandov Immobilien eine Provision – für Sie ohne Mehrkosten. Ich habe über den Anbieter selbst Gutachten beauftragt. Angaben laut Anbieter bzw. eigener Erfahrung, Stand September 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
