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Restnutzungsdauer- & Immobiliengutachten

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Restnutzungs­dauer­gutachten & weitere Immobilien­gutachten

Für Kapitalanleger kann ein Restnutzungsdauer­gutachten ein wichtiger Hebel sein: Weist ein Sachverständiger nach, dass die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer ist als die gesetzlich angenommene, kann eine höhere Abschreibung (AfA) möglich sein (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Ich habe über Der Gutachter bereits selbst Gutachten beauftragt und empfehle den Anbieter deshalb gern weiter.

Ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt steuerlich lohnt, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Steuerberater. Ein Rechenbeispiel finden Sie in meinem Ratgeber Restnutzungsdauer & AfA.

Leistungen laut Anbieter

RestnutzungsdauerErmittlung der verbleibenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer von Gebäuden
Verkehrswert- & WertgutachtenWertermittlung z. B. für Erbschaft, Schenkung oder Verkauf
BaugutachtenBausubstanz, Mängelerkennung und Sanierungskonzepte
BeweissicherungDokumentation des Ist-Zustands vor Baumaßnahmen oder bei Streitfällen
VersicherungsgutachtenSchadensermittlung und Bewertung für Versicherungsfälle
ImmobiliengutachtenBewertung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken

So läuft es ab

Anfrage im PortalObjektdaten online im SachNet-Portal des Anbieters eingeben
Persönliche RückmeldungDas Team meldet sich zur Abstimmung von Fragen und Terminen
Besichtigung oder PrüfungVor-Ort-Termin oder Auswertung Ihrer Unterlagen
Fertiges GutachtenDigital bereitgestellt, auf Wunsch mit Erläuterung

* Partnerlink: Beauftragen Sie über den mit Sternchen markierten Link ein Gutachten bei Der Gutachter (GSC Germany GmbH), erhält Bandov Immobilien eine Provision – für Sie ohne Mehrkosten. Ich habe über den Anbieter selbst Gutachten beauftragt. Angaben laut Anbieter bzw. eigener Erfahrung, Stand September 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.